Meist ist die Feuerwehr erster Ansprechpartner, wenn es darum geht, Nester umzusiedeln oder zu entfernen. Jedoch ist es grundsätzlich nicht die Aufgabe der Feuerwehr.
Generell ist es verboten, wild lebende Tiere zu verletzen oder zu töten. Auch ihre Nester dürfen nicht zerstört werden. Bienen, Hummeln (Wildbienen), Hornissen und wenige Wespen stehen unter Artenschutz. Wird gegen diese Tiere ohne die notwendige artenschutzrechtliche Genehmigung vorgegangen, handelt es sich um eine Straftat. Diese wird gegebenenfalls von der Staatsanwaltschaft verfolgt.
Sollte ein friedliches „Zusammenleben“ nicht möglich sein, muss bei allen Arten ein professioneller Schädlingsbekämpfer zuerst die Bestimmung der jeweiligen Art und dann die Umsiedlung bzw. Vernichtung vornehmen.
Die Telefonnummern können aus den „Gelben Seiten“, Branchenbüchern usw. entnommen werden. Vergewissern Sie sich jedoch vorab, dass die Firma tatsächlich aus der Region stammt und fragen Sie vorab unbedingt nach den Kosten.
Die Feuerwehr darf ein „normales“ Wespennest nur bei einer konkreten Gefahr im Verzug, z. B. bei Lebensgefahr für Kleinkinder oder kranke Menschen beseitigen, wenn ein Schädlingsbekämpfer nicht in vertretbarer Zeit zur Verfügung steht.
Das Landratsamt Erding hat hierzu ein Infoblatt zum Thema Wespen und Hornissen herausgegeben.