Warum Kinderfeuerwehren?

Man verspricht sich dadurch eine frühe Bindung der Mitglieder an die Feuerwehr. Der demographische Wandel zeigt in vielen Regionen schon deutliche Auswirkungen. Die nachkommende Generation an Jugendlichen wird laut dem Statistischen Bundesamt bedeutend kleiner und der „Wettbewerb“ zwischen den verschiedenen Jugendverbänden steigt. Viele Jugendverbände nehmen Kinder schon früher als die Jugendfeuerwehr (12 Jahre) auf. Zusätzlich bietet die Einrichtung einer Kinderfeuerwehrgruppe für viele Feuerwehren eine interessante Möglichkeit der Brandschutzerziehung und Öffentlichkeitsarbeit. Und nicht zuletzt kann die Betreuung einer Kindergruppe eine Tätigkeit sein, die allen Beteiligten viel Spaß macht – nicht zuletzt weil jüngere Kinder häufig sehr begeisterungsfähig für das Thema „Feuerwehr“ sind.

Mit der Novellierung des Bayerischen Feuerwehrgesetztes sind nun auch Kinder in Kindergruppen Bestandteil der öffentlichen Einrichtung Feuerwehr. Die Kinderfeuerwehren sind eine Vorstufe und die Basis der Jugendfeuerwehren, es wird kein Feuerwehrdienst im ursprünglichen Sinn geleistet und die Kinder sind in der gesetzlichen Unfallversicherung mit abgesichert.

Hinweis zur Gesetztesänderung

Das Gesetz zur Änderung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes und des Gesetzes über Zuständigkeiten im Verkehrswesen wurde im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt, Nr. 11 vom 30.06.2017 veröffentlicht und damit bekannt gemacht. Das Gesetz ist seit dem 01.07.2017 in Kraft.

Dies bedeutet, dass die Kinderfeuerwehren/Kindergruppen, die bislang dem Feuerwehrverein angegliedert sind, nicht automatisch in die gemeindliche Einrichtung Feuerwehr übergehen.

Will die Freiwillige Feuerwehr als gemeindlichen Einrichtung eine Kindergruppe einrichten oder aus dem Feuerwehrverein übernehmen, ist hierfür eine Absprache mit der Gemeinde und deren Zustimmung erforderlich. Erst mit der Zustimmung der Gemeinde wird die Kindergruppe Teil der gemeindlichen Einrichtung Feuerwehr mit der Folge, dass dann auch die Verantwortlichkeit auf den Kommandanten übergeht.

Zugleich gilt ab der Zustimmung der Gemeinde auch der gesetzliche Unfallversicherungsschutz für die Angehörigen der Kinderfeuerwehren.

Im Falle eines Unfalls ist die Kommunale Unfallversicherung Bayern (KUVB) mittels einer (elektronischen) Unfallanzeige zu informieren. Es gelten die gleichen und Abläufe wie im Bereich der Jugendlichen und Aktiven der Freiwilligen Feuerwehren. Ist die Kinderfeuerwehr dem Verein zugeordnet, besteht der Versicherungsschutz über die Gruppenunfallversicherung des LFV Bayern. Um die Kinder bei einer noch längeren „Wartezeit“ auf den Übertritt in den aktiven Dienst nicht zu langweilen, sollten Kinderfeuerwehr und Jugendfeuerwehr inhaltlich und methodisch deutlich abgegrenzt werden.