Die Kreisbrandinspektion ist in Bayern entsprechend dem Bayerischen Feuerwehrgesetz die oberste Feuerwehr-Führungsebene in einem Landkreis. Die Angehörigen der Kreisbrandinspektion, Kreisbrandrat (KBR), Kreisbrandinspektoren (KBI) und Kreisbrandmeister (KBM), sind für den Freistaat tätig und unterstehen dem Landrat. In den meisten Fällen werden die Aufgaben ehrenamtlich wahrgenommen.
Die Kreisbrandinspektion berät das Landratsamt, die Feuerwehren und die Gemeinden in Fragen des abwehrenden und vorbeugenden Brandschutzes und technischen Hilfsdienstes. Aufgrund der Vielzahl an Gebäuden und Bauvorhaben mit besonderen Anforderungen im Bereich des Vorbeugenden Brandschutzes ist die Brandschutzdienststelle im Landkreis Erding hauptberuflich besetzt. Alle weiteren Aufgaben in der Kreisbrandinspektion werden auch hier ehrenamtlich erfüllt.
Das Bayerische Feuerwehrgesetz beschreibt die an die Kreisbrandräte als Leiter der Kreisbrandinspektion gerichtete Aufgabenzuweisung; sie müssen
- einmal im Jahr die Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren sowie die Leiter der Werkfeuerwehren zu einer Ausbildungsveranstaltung einberufen,
- alle drei Jahre die Freiwilligen Feuerwehren, die Pflichtfeuerwehren und die Werkfeuerwehren besichtigen,
- an größeren Feuerwehreinsätzen im Landkreis und
- an den Dienstversammlungen der Bezirksregierung teilnehmen
Der KBR wird alle sechs Jahre von den Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehren und den Leitern der Werkfeuerwehren gewählt. Damit soll sichergestellt werden, dass er das Vertrauen der Mehrheit der Kommandanten und Leiter der Werkfeuerwehren genießt.
Das Amt des Kreisbrandrates übt Florian Pleiner aus. Das Kreisgebiet ist in die Feuerwehr-Inspektionsbereiche Ost (Kreisbrandinspektor Richard Obermaier), MItte (Kreisbrandinspektor Manfred Schreiber) und West (Kreisbrandinspektor Lorenz Huber) aufgeteilt. Als ständiger Vertreter des Kreisbrandrates fungiert KBI Lorenz Huber.
Zu seiner Unterstützung und zur Unterstützung der Kreisbrandinspektoren bestellt der Kreisbrandrat Kreisbrandmeister (KBM). Ein KBM leitet entweder einen Kreisbrandmeisterbereich mit mehreren Feuerwehren, dann untersteht er dem jeweiligen KBI und natürlich auch dem KBR, oder er erfüllt besondere Aufgaben für den gesamten Landkreis als sogenannter Fachkreisbrandmeister. Solche Aufgaben können u.a. die Bereiche „Fahrzeuge und Geräte sowie Ausbildung der Maschinisten“, „Gefahrgut und -ausbildung“, „Atemschutz und Ausbildung der Atemschutzgeräteträger“, „Jugendarbeit / Kreisjugendwart“ oder „Information und Kommunikation“ (IT und Funk, insbesondere Digitalfunk) sein. Die Fachkreisbrandmeister unterstehen dem Kreisbrandrat direkt.