Das verbrennen pflanzlicher Abfälle aus der Landwirtschaft und dem Erwerbsgartenanbau ist unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Es gibt dabei jedoch einiges zu beachten
Das Landratsamt Erding hat hierzu ein Merkblatt erstellt.
Hier können Sie das Merkblatt abrufen.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Internetseite des Landratsamtes im Sachgebiet 42-2.
Link direkt auf der Internetseite des Landratsamtes.